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Unterkunft-Beschreibung

Das stilvolle und mit sehr viel Liebe zum Detail eingerichtete Ferienhaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Strand (3 Min. Fußweg) und direkt neben einem idyllischem Park. Das Haus verfügt über drei Schlafzimmer und hochwertigen Boxspringbetten (2 Doppel- und 2 Einzelbetten) und großen LED SAT TV. Darüber hinaus hat das Ferienhaus zwei Bäder, eins davon mit Regenfalldusche und Einbauradio. Das gemütlich eingerichtete Wohnzimmer mit großem Essbereich und integrierter voll ausgestatteter Küche lädt zum Kochen und gemütlichen Beisammensein ein. Jeder Tag wird mit den vorhandenen Gesellschaftsspielen, Büchern, kostenfreiem WLAN und dem hochwertigen LED SAT TV mit HD+ sowie dem Heimkinosoundsystem mit CD und Bluray Player zum Erlebnis. Im Sommer lädt die Südterrasse mit Strandkorb und komfortablen Gartenmöbeln zum Entspannen und Verweilen ein. Der große Garten ist sowohl für Ruhesuchende als auch zum Spielen für Kinder optimal geeignet. Auch im Winter oder den nicht ganz so warmen Tagen wird ihr Aufenthalt dank Kamin und Sauna zu einem absoluten Wohlfühlurlaub. Das Haus verfügt über zwei PKW Stellplätze und eine verschließbare Gartenlaube, in der sie bequem Fahrräder und Kinderwagen abstellen können, Ein Bollerwagen, Kinderreisebett und Kinderhochstuhl stehen ebenfalls zur Verfügung. Eine Waschmaschine ist vorhanden, alle Fenster sind mit Insektenschutz ausgestattet. Bettwäsche und Handtücher werden einmalig gestellt. Der Hautpsaisonpreis 215,00 Euro p. Nacht gilt für 6 Personen, der Nebensaisonpreis 130,00 Euro gilt für 4 Personen jede weitere Person 15,00 Euro p. Nacht, der Nachsaisonpreis 95,00 Euro gilt ebenfalls für 4 Personen, jede weitere Person 15,00 Euro p. Nacht

3 Schlafzimmer

Details

Endreinigung

130,00 Euro Schlüsselausgabe 10,00 Euro 15,00 Euro Wäschepaket pro Person

Check-In-Zeiten

15.00 - 18.00 Uhr

über Editiermodus veränderbar

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Sonstiges

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Mietverträge über Appartements/Ferienwohnungen/Ferienhäuser

§ 1 Zweck
Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass das Mietobjekt ausschließlich privaten Erholungszwecken dienen soll..

§ 2 Rechte und Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich zu den in § 1 genannten Zwecken nutzen. Jegliche gewerbliche Nutzung ist
    ausgeschlossen. Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung.
  2. Mehr als die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung durch den
    Vermieter aufgenommen werden.
  3. Das Mietobjekt muss am Abreisetag bis um 10.00 Uhr geräumt sein und kann im Regelfall ab 15.00 Uhr belegt werden. Die
    Anreise erfolgt im Regelfall von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
  4. Tiere dürfen, wenn nicht anders vereinbart, nicht gehalten werden.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Be-
    schädigung des Mietobjektes, die er, die zum Aufenthalt im Mietobjekt berechtigten Personen und Personen, die mit dem
    Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen. Der Verlust eines Schlüssels ist sofort dem Hausmeister-
    service anzuzeigen; die hieraus entstehenden Kosten (bei einer Schließanlage bis zu € 400,--) hat der Mieter sofort gegen
    Rechnung zu entrichten.
  6. Dem Mieter ist es untersagt, elektrische Hausgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 300 Watt ohne vorherige Zustimmung
    des Vermieters in dem Mietobjekt in Betrieb zu nehmen. Hiervon ausgenommen sind Haarföne, die den technischen Sicher-
    heitsbestimmungen entsprechen.
  7. Mängel des Mietobjektes sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter gewährt dem Vermieter die Möglichkeit der
    Mängelbeseitigung.
  8. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.
    § 568 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen vereinbart
    werden.
  9. Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten. Er haftet dafür, dass auch die Personen, denen der Aufenthalt in dem
    Mietobjekt gestattet ist und Personen, die auf seine Veranlassung mit der Mietsache in Berührung kommen, die Hausordnung
    einhalten.

    § 3 Rechte und Pflichten des Vermieters

  10. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt für die gesamte Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand zu über-
    lassen.
  11. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt im Beisein der Mieter zu angemessener Tageszeit zu betreten. Im Falle der Gefahr ist
    das Betreten der Räume zu jeder Tages – und Nachtzeit auch ohne Beisein des Mieters gestattet.

§ 4 Rücktritt, Nichtinanspruchnahme

  1. Der Mieter kann von dem Mietvertrag bis 45 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zurücktreten. Eine bereits gezahlte Anzahlung
    wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Der Rücktritt durch den Mieter hat durch eingeschriebenen Brief oder Faxschreiben zu
    erfolgen.
  2. Tritt der Mieter 44 Tage bis 35 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses vom Mietvertrag zurück, ist der Mieter trotz Nichtinanspruch-
    nahme der vertraglichen Leistung verpflichtet, 50 % des vereinbarten Mietpreises zu entrichten.
  3. Ab 34 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses steht dem Mieter kein Rücktrittsrecht zu. Der Mieter ist trotz Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen zu entrichten. Die Aufwendungsersparnis des Vermieters bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen wurde anhand von Erfahrungswerten ermittelt und beträgt 20% des vereinbarten Mietpreises. Der Vermieter wird sich im Falle der Nichtinanspruchnahme um eine anderweitige Vermietung bemühen. Dem Mieter bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter infolge der Nichtinanspruch-nahme kein Mietausfall entstanden ist bzw. die Aufwendungsersparnis des Vermieters höher ausfällt.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 5 Haftung

  1. Mehrere Mieter haften für die Verpflichtungen als Gesamtschuldner
  2. Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- oder Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum
    Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
    beschränkt.
  4. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn ein schadensverursachender Mangel des Mietobjektes oder dessen Ursprung bereits bei
    Abschluss des Mietvertrages vorhanden war.

                                                                                       § 6 Schriftform
              Abweichungen von den Vereinbarungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftform-
              klausel.

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Zuschläge

Zusatzkosten je Buchung:

Endreinigung

Endreinigung durch den Vermieter

130,00€ (19%) ( pro Buchung )

Schlüsselausgabe

Schlüsselausgabe

10,00€ (19%) ( pro Buchung )

Wäschepaket

Wäschepaket

15,00€ (19%) ( pro Person pro Buchung )

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Februar 2024
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Tarifbezeichnung Gültig von Gültig bis  
Miete Samstag, 16. September 2023 Dienstag, 31. Oktober 2023 130,00€  Pro Nacht
Miete Mittwoch, 01. November 2023 Donnerstag, 21. Dezember 2023 95,00€  Pro Nacht
Miete Freitag, 22. Dezember 2023 Sonntag, 31. Dezember 2023 215,00€  Pro Nacht
Störtebekerstraße 13 Whg. 1 star ungefähr 0.22 km
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Störtebekerstraße 13 Whg. 2 star ungefähr 0.26 km
Zeitraum wählen
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