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Unterkunft-Beschreibung

Das Grundstück liegt gut geschützt "im Eck" an einer Anliegerstraße, dem Likedeeler Weg 23. Auf 81 qm Wohnfläche erwartet Sie unsere großzügige und komfortable DHH unter Reet mit einem ca. 250 qm großen Garten in zentraler und doch ruhiger Lage. Der Strand, die Strandstraße, mehrere Gaststätten, Bäcker, 2 Einkaufsmärkte und Boutiquen sind zu Fuß zwischen 3 und 5 min. gut erreichbar. Das Haus verfügt über 4 helle Zimmer, einer voll ausgestatteten Küche, 2 Bäder in der ersten Etage (davon 1 Bad mit Badewanne und ein Bad mit Dusche)+ 1 Gäste WC im Erdgeschoss. Unser Haus ist sehr gut für 2-4 Personen (im Einzelfall auch für 5 Personen), geeignet. Die Räume sind gemütlich und geschmackvoll eingerichtet. Das Erdgeschoss und die Bäder sind mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Zum Wohnzimmer gehören u. a. ein offener Kamin und ein Flachbild TV. Das Wohnzimmer schließt einen großzügigen Essbereich und die Küche mit ein - Wasserkocher, Mikrowelle, Toaster und Kaffeemaschine sind obligatorisch.Im Hauswirtschaftsraum steht Ihnen die Waschmaschine kostenlos zur Verfügung. In der ersten Etage befinden sich die Schlafzimmer, wovon eines über eine offene Galerie mit dem Raum im Spitzboden verbunden ist. Auch dieser Raum verfügt über einen Flachbild TV. Das Ambiente eines Ateliers wird u.a. durch ein großes Dachfenster unterstrichen. Für Ihr Auto haben wir einen Carport und für Sie zur Erholung eine Terrassenfläche am Haus und eine separate Sitzecke im Garten jeweils mit Gartenmöbeln. Wir wünschen Ihnen einen schönen entspannten Urlaub! Ihre Familie Thamm

2 Schlafzimmer

Details

Endreinigung

70,00 Euro
10,00 Euro Servicepauschale

Check-In-Zeiten

15.00 Uhr-18.00 Uhr

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Mietverträge über Appartements/Ferienwohnungen/Ferienhäuser

§ 1 Zweck
Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass das Mietobjekt ausschließlich privaten Erholungszwecken dienen soll..

§ 2 Rechte und Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich zu den in § 1 genannten Zwecken nutzen. Jegliche gewerbliche Nutzung ist
    ausgeschlossen. Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung.
  2. Mehr als die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung durch den
    Vermieter aufgenommen werden.
  3. Das Mietobjekt muss am Abreisetag bis um 10.00 Uhr geräumt sein und kann im Regelfall ab 15.00 Uhr belegt werden. Die
    Anreise erfolgt im Regelfall von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
  4. Tiere dürfen, wenn nicht anders vereinbart, nicht gehalten werden.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Be-
    schädigung des Mietobjektes, die er, die zum Aufenthalt im Mietobjekt berechtigten Personen und Personen, die mit dem
    Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen. Der Verlust eines Schlüssels ist sofort dem Hausmeister-
    service anzuzeigen; die hieraus entstehenden Kosten (bei einer Schließanlage bis zu € 400,--) hat der Mieter sofort gegen
    Rechnung zu entrichten.
  6. Dem Mieter ist es untersagt, elektrische Hausgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 300 Watt ohne vorherige Zustimmung
    des Vermieters in dem Mietobjekt in Betrieb zu nehmen. Hiervon ausgenommen sind Haarföne, die den technischen Sicher-
    heitsbestimmungen entsprechen.
  7. Mängel des Mietobjektes sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter gewährt dem Vermieter die Möglichkeit der
    Mängelbeseitigung.
  8. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.
    § 568 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen vereinbart
    werden.
  9. Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten. Er haftet dafür, dass auch die Personen, denen der Aufenthalt in dem
    Mietobjekt gestattet ist und Personen, die auf seine Veranlassung mit der Mietsache in Berührung kommen, die Hausordnung
    einhalten.

    § 3 Rechte und Pflichten des Vermieters

  10. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt für die gesamte Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand zu über-
    lassen.
  11. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt im Beisein der Mieter zu angemessener Tageszeit zu betreten. Im Falle der Gefahr ist
    das Betreten der Räume zu jeder Tages – und Nachtzeit auch ohne Beisein des Mieters gestattet.

§ 4 Rücktritt, Nichtinanspruchnahme

  1. Der Mieter kann von dem Mietvertrag bis 45 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zurücktreten. Eine bereits gezahlte Anzahlung
    wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Der Rücktritt durch den Mieter hat durch eingeschriebenen Brief oder Faxschreiben zu
    erfolgen.
  2. Tritt der Mieter 44 Tage bis 35 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses vom Mietvertrag zurück, ist der Mieter trotz Nichtinanspruch-
    nahme der vertraglichen Leistung verpflichtet, 50 % des vereinbarten Mietpreises zu entrichten.
  3. Ab 34 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses steht dem Mieter kein Rücktrittsrecht zu. Der Mieter ist trotz Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen zu entrichten. Die Aufwendungsersparnis des Vermieters bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen wurde anhand von Erfahrungswerten ermittelt und beträgt 20% des vereinbarten Mietpreises. Der Vermieter wird sich im Falle der Nichtinanspruchnahme um eine anderweitige Vermietung bemühen. Dem Mieter bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter infolge der Nichtinanspruch-nahme kein Mietausfall entstanden ist bzw. die Aufwendungsersparnis des Vermieters höher ausfällt.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 5 Haftung

  1. Mehrere Mieter haften für die Verpflichtungen als Gesamtschuldner
  2. Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- oder Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum
    Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
    beschränkt.
  4. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn ein schadensverursachender Mangel des Mietobjektes oder dessen Ursprung bereits bei
    Abschluss des Mietvertrages vorhanden war.

                                                                                       § 6 Schriftform
              Abweichungen von den Vereinbarungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftform-
              klausel.

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Zuschläge

Zusatzkosten je Buchung:

Endreinigung

Endreinigung durch den Vermieter

95,00€ (19%) ( pro Buchung )

Schlüsselausgabe

Schlüsselausgabe

10,00€ (19%) ( pro Buchung )

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Belegt / nicht buchbar
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Dezember 2023
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Juni 2024
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Tarifbezeichnung Gültig von Gültig bis  
Miete Freitag, 15. September 2023 Dienstag, 31. Oktober 2023 99,00€  Pro Nacht
Miete Mittwoch, 01. November 2023 Donnerstag, 21. Dezember 2023 72,00€  Pro Nacht
Miete Freitag, 22. Dezember 2023 Sonntag, 31. Dezember 2023 145,00€  Pro Nacht
Birkenstraße 10a Whg 1.3 star ungefähr 0.00 km
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